
Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorgevertrag
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag sorgen Sie zu Lebzeiten für Ihre dereinstige Bestattung. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hat mehrere Vorteile:
- Sie entlasten Ihre Hinterbliebenen in einer ohnehin schweren Zeit.
- Das Vermögen, dass Sie durch einen Bestattungsvorsorgevertrag zurücklegen ist Schonvermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches. Es kann passieren, dass Sie im Alter durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit Ihr Vermögen verlieren und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Das Sozialamt kann dann nicht von Ihnen verlangen, den Bestattungsvorsorgevertrag aufzulösen. Deshalb ist die die Vorfinanzierung durch einen solchen Vertrag empfehlenswert.
Wir empfehlen einen Treuhandvertrag über die “Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG”. Es ist aber auch möglich, ein Sparbuch für den Todesfall abzutreten (Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall), oder eine Sterbegeldversicherung mit Drittbegünstigung abzuschließen.
- Bestattungsvorsorgeverträge sind kostenfrei.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag empfiehlt sich besonders für Alleinstehende ohne direkte Nachkommen. Ohne Bestattungsvorsorge würde in diesem Falle eine ordnungsbehördlich angeordnete Bestattung erfolgen, also eine Einäscherung mit anonymer Urnenbeisetzung ohne jegliche Trauerfeier.