Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine bedeutende Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Die Verfügung findet Anwendung, wenn der Patient/die Patientin aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche mündlich zu äußern. Mit dieser Erklärung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen im Krankheitsfall realisiert werden sollen und auch, welche Maßnahmen nicht gewünscht sind. Die behandelnden Ärzte sind dazu verpflichtet, diese Patientenverfügung zu berücksichtigen und müssen ihre Behandlung entsprechend darauf aufbauen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Verfügung schriftlich niederzulegen und sie regelmäßig mit Datum und Unterschrift zu aktualisieren. Teilen Sie Ihren Angehörigen den Aufbewahrungsort mit.

Diese Darstellung kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir empfehlen im Einzelfall zur Klärung weiterer Details die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung:

www.bmjv.de