Das Testament

Sobald ein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge nicht in Kraft. Das Testament ist rechtsgültig, wenn beim Verfassen einige Vorschriften berücksichtigt werden. Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich geschrieben sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe unterschrieben werden.

Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, hat die Möglichkeit, ein rechtsgültiges Testament zu verfassen. Das Testament ist eine eindeutige Verfügung, die alle Unklarheiten bezüglich der Erbschaftsangelegenheiten beseitigt. In vielen Fällen können so auch eventuelle Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden werden. Bewahren Sie Ihr Testament an einer Stelle auf, die Ihren engsten Angehörigen vertraut ist. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen, gemeinsam mit Ihren Vorsorgeregelungen, auch in unserem Hause hinterlegen lassen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Für eine professionelle Beratung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt oder Notar.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Testament sowie Vorlagen zum Download.

www.bmjv.de