Waisen- / Witwenrente

Die Witwen-/ Witwerrente

Der Tod eines Ehepartners ist für den/die Hinterbliebene/n mit viel Trauer verbunden. Neben den emotionalen Belastungen sind dabei auch oft finanzielle Engpässe zu erwarten. Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die beansprucht werden kann, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Um die Witwen-/Witwerrente zu beziehen, muss ein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Hierfür ist keine spezielle Frist vorgesehen, eine zeitnahe Beantragung ist jedoch empfehlenswert. Die Rente wird rückwirkend längstens für ein Jahr vor dem Monat der Beantragung ausgezahlt. Hatte der Ehepartner hier bereits den Rentenstatus, so ist es möglich, innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod einen Vorschuss auf die Rente zu beantragen. Erforderlich hierfür ist die Vorlage der Sterbeurkunde. Dieser Vorschuss in Höhe der dreifachen Summe der für den Sterbemonat gezahlten Rente wird auf die späteren Witwen-/Witwerrentenansprüche angerechnet.

Wir veranlassen auf Wunsch gerne die Beantragung des Dreimonatsantrages beim Rententräger. Die Angehörigen erhalten eine Kopie des Antrages beim Abschlussgespräch zusammen mit allen anderen Papieren. Dieser Rentenantrag ist für die Berechnung der Hinterbliebenenrente jedoch nicht ausreichend. Beim Rentenversicherungsträger muss außerdem ein formeller Rentenantrag eingereicht werden.

Auf der Internetseite der deutschen Rentenversicherung können Sie sich den Antrag auf Witwen-/Witwerrente downloaden: www.deutsche-rentenversicherung.de

Hier finden Sie die Adresse und wichtige Informationen zu den Dokumenten, die für die Beantragung erforderlich sind:

Deutsche Rentenversicherung, Lungengasse 35 (Nähe Neumarkt), 50676 Köln,
Telefon: 0221 / 331 701

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Dreimonatsantrag (haben wir i.d.R. für Sie gestellt)
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse
  • Bankverbindung inkl. BIC und IBAN-Nr.
  • Persönliche Steuer-Identifikations-Nr.

Was ist eine Waisenrente?

Für Kinder, die ein oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung: www.deutsche-rentenversicherung.de