Das Erbrecht
Die Themen Erben und Nachlass sind sehr umfangreich und es gibt viele Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick vermitteln.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Wir verfügen jedoch über Kontakte von Rechtsanwälten und Notaren, die Ihnen in allen Rechtsfragen weiterhelfen können.
Die gesetzliche Erbfolge
Wenn der/die Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat, tritt im Todesfall die gesetzlich festgelegte Erbfolge in Kraft. Falls Sie beabsichtigen, Ihr Vermögen später nach Ihren besonderen Vorstellungen zu verteilen, dann empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Damit können Sie alle Regelungen, die mit Ihrem Erbe zusammenhängen, genau verfügen. Das Dokument sorgt für klare Verhältnisse und so können auch eventuelle Streitigkeiten unter den Angehörigen später vermieden werden.
Grundsätzlich ist eine besondere Rangfolge zu beachten:
Erben erster Ordnung
- Kinder, Enkel und Urenkel
- Nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt.
Erben zweiter Ordnung
- Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung
- Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.
Der Erbschein
Ein Erbschein wird erforderlich, wenn zu Lebzeiten keine privaten Verfügungen veranlasst wurden (Testament oder Erbvertrag). Es handelt sich um eine amtliche Urkunde, die darüber Auskunft gibt, wer erbberechtigt ist und zeigt auch an, ob es Einschränkungen zu beachten gibt. Mit diesem Dokument können Sie sich als legitimer Erbe gegenüber Dritten (z. B. Banken und Versicherungen, Grundbuchamt etc.) ausweisen.
Der Erbschein kann entweder über einen Notar oder alternativ auch beim Rechtspfleger des Nachlassgerichts beantragt werden. Sie können sich hier an das zuständige Amtsgericht wenden.
Allgemeine Informationen zum Thema Nachlass sowie Öffnungszeiten des Kölner Amtsgerichts finden Sie hier:
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es außerdem weitere wissenswerte Details zum Erbrecht und Vorlagen zum Download: